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	<title>Kommentare zu: Zulässige Übergabe der Patientenkartei einer Einzelpraxis an eine zu gründende Gemeinschaftspraxis ohne Patienteneinwilligung?</title>
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	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan  Stockmann  &#38;  Partner (Jena) zum Arztrecht und Medizinrecht</description>
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		<title>Von: Karl Straube</title>
		<link>http://www.mediblawg.de/2007-04-24/zulassige-ubergabe-der-patientenkartei-einer-einzelpraxis-an-eine-zu-grundende-gemeinschaftspraxis-ohne-patienteneinwilligung/#comment-10</link>
		<dc:creator>Karl Straube</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Aug 2007 19:15:30 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Stockmann,
dss dargestellte Problem drückt mich, seit ich das 2-Schrank-Modell kenne.
Wenn man toleriert, dass der vom Angestellten zum Gesellschafter mutierende Geheimnisträger sein Wissen nicht mit Abschluß des G&#039;Vertrags abzugeben braucht, so ist es doch viel erstaunlicher, dass die Schweigepflicht nicht gelten soll, wenn ein bis dahin Klientenfremder Gesellschafter wird.
Vorläufig sehe ich eine Lösung nur dergestalt, dass der/die Neue beim Erstkontakt den Klienten fragt, ob er mit der Verwertung der bisher vorhandenen Daten für die weitere Betreuung einverstanden ist, einen Vermerk auf der - noch geschlossenen - Patientenkartei (wo bei vollelektronischer Praxis?) macht und diesen gegenzeichnen läßt.
Habe das gerade in Gemeinschaftspraxisvertrag hineingeschrieben. Patient und Arzt reagierten mit &quot;typisch Jurist&quot;.
MfkG Straube</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Stockmann,<br />
dss dargestellte Problem drückt mich, seit ich das 2-Schrank-Modell kenne.<br />
Wenn man toleriert, dass der vom Angestellten zum Gesellschafter mutierende Geheimnisträger sein Wissen nicht mit Abschluß des G&#8217;Vertrags abzugeben braucht, so ist es doch viel erstaunlicher, dass die Schweigepflicht nicht gelten soll, wenn ein bis dahin Klientenfremder Gesellschafter wird.<br />
Vorläufig sehe ich eine Lösung nur dergestalt, dass der/die Neue beim Erstkontakt den Klienten fragt, ob er mit der Verwertung der bisher vorhandenen Daten für die weitere Betreuung einverstanden ist, einen Vermerk auf der &#8211; noch geschlossenen &#8211; Patientenkartei (wo bei vollelektronischer Praxis?) macht und diesen gegenzeichnen läßt.<br />
Habe das gerade in Gemeinschaftspraxisvertrag hineingeschrieben. Patient und Arzt reagierten mit &#8220;typisch Jurist&#8221;.<br />
MfkG Straube</p>
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