Gleichbehandlung nach dem AGG: Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert werden (Mediblawg)

Ein Blick in die Stellenanzeigen der Tagespresse offenbart, dass Selbständige die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) immer noch missachten.

Ein Beispiel:
„Engagierte Arzthelferin für vielseitige Facharztpraxis … gesucht.“

Für Arzthelfer keine Chance? Oder doch nur ein Versehen?

Stellenanzeigen sind zwingend geschlechtsneutral zu formulieren: Hier ein Auszug der §§ 1 und 7 Abs. 1 AGG:

§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 7 Benachteiligungsverbot
Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.

Die Stellenanzeige ist ein Indiz für die Geschlechterbenachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren der Praxis. Ein Arzthelfer, der sich beworben hat und nicht zum Zuge kommt, könnte sich auf einen Verstoß gegen das AGG berufen. Der Arzt oder die Ärztin müssten im Prozess nachweisen, dass der Arzthelfer nicht wegen dessen Geschlechts unberücksichtigt geblieben ist (§ 22 AGG). Geling Ihnen das nicht, ist der Praxisinhaber zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.
Zur Entlastung der Arztpraxis: ich gebe zu, noch nie einen Arzthelfer (neue Bezeichnung: Medizinischer Fachangestellter) gesehen zu haben. Dennoch: Richtig wäre z.B. folgende Formulierung der Stellenanzeige:

Engagierte(n) Arzthelfer(in) für vielseitige Facharztpraxis … gesucht.“

Ebenso wichtig ist es, die Geschlechterneutralität auch im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens, insbesondere im Bewerbungsgespräch und bei der Abfassung von Ablehnungsschreiben zu wahren.

Das AGG muss selbstverständlich auch bei der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten beachtet werden.

3 Kommentare zu “Gleichbehandlung nach dem AGG: Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert werden (Mediblawg)”


  1. 1 H.-J. Köd 27. Jun 2007 um 16:58

    Manche Unternehmen geben sich mittlerweile aber auch durchaus Mühe das AGG umzusetzen. Erst letzte Woche las ich in einem Schaufenster folgendes:

    Fleischfachverkäuferin gesucht! (m/w)

    Nun gut, sie haben es zumindest versucht. ;-)

  1. 1 Stellenausschreibung für die Praxis: Einladung zum Geldverdienen für ungeeignete Bewerberinnen - Von Rechtsanwalt Dr. Markus Stockmann - MediBlawg Pingback am 10. Sep 2007 um 0:21
  2. 2 Fischtown Pingback am 14. Mrz 2009 um 13:24

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