Marburger Bund: Weitere Arbeitsgerichte entscheiden pro Anrechnung von AiP-Zeiten als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-Ä

Im September entschieden auch die Arbeitsgerichte Hamburg und Rostock, dass die AiP-Zeit eines Assistenzarztes als Berufserfahrung im Sinne des Tarifvertrages zwischen Marburger Bund und § 16 Abs. 2 Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg (TV-Ärzte/KAH) bzw. TV-Ärzte/TdL anerkannt werden muss (wir berichteten über das erste Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg).

Quelle: Marburger Bund Arbeitsgerichte Hamburg und Rostock

Urteilsgründe liegen bislang nicht vor. Trotzdem. Ein eindeutiger Trend. Bleibt abzuwarten, ob die Arbeitgeber konsequent Rechtsmittel einlegen und bis zum BAG streiten oder nicht doch vorher „einknicken“. Der vorsichtige Kaufmann würde schon fleißig Rückstellungen bilden…

1 Response to “Marburger Bund: Weitere Arbeitsgerichte entscheiden pro Anrechnung von AiP-Zeiten als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-Ä”


Einen Kommentar hinterlassen

Archivkalender

Oktober 2007
M D M D F S S
« Sep   Nov »
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031