Mit der Einigung über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 (TV-L) wurde zwischen den Tarifvertragsparteien u.a. die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von Ärzten und Ärztinnen an Universitätskliniken (und damit auch den am Uniklinikum Jena beschäftigten Medizinern) auf insgesamt 42 Arbeitsstunden ab November 2006 vereinbart.
Nunmehr stellt sich die Frage, wie sich die wöchentliche Arbeitszeiterhöhung auf bereits abgeschlossene Verträge über Altersteilzeit auswirkt. Probleme ergeben sich insbesondere, wenn diese Altersteilzeitverträge abgeschlossen wurden, als die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit bei 40 Stunden lag.
‘Auswirkungen der tarifvertraglichen Verlängerung der Arbeitszeit auf die Altersteilzeit von Ärzten und Ärztinnen an Universitätskliniken (Mediblawg.de)’ weiterlesen
