Eine Zahnarzt-Patientin hatte sich den Ober- und Unterkiefer mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Allerdings hatten die Kronen überstehende Ränder und die Prothesen saßen zu locker. Die Klägerin litt unter Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauproblemen.
Der Zahnarzt schulde dem Patienten neben der Behandlung als solcher auch einen Erfolg. Er wurde zu 6.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt.
Quelle: Tagesspiegel.de vom 19.12.2007