Archiv für Februar 2008

AU-Bescheinigung aus Gefälligkeit: Arzt macht sicht strafbar

Eine Studie der Universität Zürich kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Arztzeugnisse Gefälligkeitsgutachten sind. Andere Studien gehen von bis zu 75 % aus.

Quelle: Blick.ch

Anlässlich dieser Zahl noch mal der Hinweis: Das Ausstellen einer AU-Bescheinigung aus Gefälligkeit ist auch in Deutschland strafbar und kann berufsrechtliche Folgen bis hin zum Entzug der Zulassung haben. Wer Blaumachern einen solchen Dienst erweist, begeht eine Beihilfe zum Betrug zulasten des Arbeitgebers, der zur Lohnfortzahlung verpflichtet wird, ohne dafür eine Gegenleistung – die Arbeitskraft des krank geschriebenen Arbeitnehmers – zu erhalten.
Gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (auch: Gutachten) durch Ärzte oder andere approbierte Medizinalpersonen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherung ein weiterer Straftatbestand.
Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn die falsche AU-Bescheinigung nicht „wider besseren Wissens“ ausgestellt wurde. Davon ist aber nur dann auszugehen, wenn das Zeugnis nachvollziehbar und nicht offensichtlich falsch war, der Begriff der Arbeitsunfähigkeit nur verkannt wurde.

LG Köln: Arzt macht intersexuelle Patientin illegal zum Mann Urt. v. 06.02.2008, Az. Az.: 25 O 179/07

Das Landgericht Köln hat einen Arzt wegen des operativen Eingriff bei einer intersexuellen Patientin zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Im Vorgriff auf eine 1977 durchgeführte operative Entfernung ihrer Eierstöcke und der Gebärmutter sei die Klägerin “nicht zutreffend aufgeklärt” worden. Was war passiert?

Bevor die Klägerin durch die streitige OP biologisch zu einem Mann gemacht wurde, konnten ihre äußeren Geschlechtsorgane nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden.
Bei dem chirurgischen Eingriff wurden jedoch nur weibliche Geschlechtsorgane gefunden. Vor der Operation musste die Klägerin davon ausgehen, dass sie “gemischtgeschlechtlich” sei. Die bei der OP festgestellte rein weibliche Anatomie habe nach Auffassung des LG Köln die Grundlage für die Einwilligung zu der Operation entzogen. Der Operateur hätte den Eingriff abbrechen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: FAZ.net


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