Archiv für die Kategorie 'Arzt und Strafrecht'

AU-Bescheinigung aus Gefälligkeit: Arzt macht sicht strafbar

Eine Studie der Universität Zürich kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Arztzeugnisse Gefälligkeitsgutachten sind. Andere Studien gehen von bis zu 75 % aus.

Quelle: Blick.ch

Anlässlich dieser Zahl noch mal der Hinweis: Das Ausstellen einer AU-Bescheinigung aus Gefälligkeit ist auch in Deutschland strafbar und kann berufsrechtliche Folgen bis hin zum Entzug der Zulassung haben. Wer Blaumachern einen solchen Dienst erweist, begeht eine Beihilfe zum Betrug zulasten des Arbeitgebers, der zur Lohnfortzahlung verpflichtet wird, ohne dafür eine Gegenleistung – die Arbeitskraft des krank geschriebenen Arbeitnehmers – zu erhalten.
Gemäß § 278 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (auch: Gutachten) durch Ärzte oder andere approbierte Medizinalpersonen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherung ein weiterer Straftatbestand.
Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn die falsche AU-Bescheinigung nicht „wider besseren Wissens“ ausgestellt wurde. Davon ist aber nur dann auszugehen, wenn das Zeugnis nachvollziehbar und nicht offensichtlich falsch war, der Begriff der Arbeitsunfähigkeit nur verkannt wurde.

Urteil im Bayreuther Methadon-Prozess

Im Prozess gegen einen Bayreuther Arzt (Mediblawg berichtete) ist heute am Landgericht Bayreuth das Urteil verkündet worden. Der 66- jährige Arzt für Psychiatrie erhält wegen der unkontrollierten Abgabe von Methadon an Heroinabhängige eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und muss 20 000 € Geldstrafe zahlen. …

Quelle und weitere Infos: Kanal 8

Arzt für Psychiatrie wegen leichtsinniger Versorgung mit Methadon angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat Anklage gegen einen Arzt für Psychiatrie erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sechs Jahre lang aus Gewinnsucht Heroinabhängige mit Methadon leichtsinnig versorgt und damit gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen zu haben.

Der Angeklagte soll ohne Gesundheits- und Abhängigkeitskontrollen Methadon-Rezepte ausgestellt und den Patienten teilweise gleich mehrere Rationen mit nachhause gegeben haben, ein Verstoß gegen § 13 I BtmG.

Nach dem Prozessauftakt vor dem LG Bayreuth ließ sich der Angeklagte wie folgt ein:
“Die Anklage ist abwegig und ungeheuerlich”. … Die Richtlinien der Bundesärztekammer könnten auf dem Land wegen fehlender öffentlicher Verkehrsmittel gar nicht befolgt werden. Die Behörden hätten lange Zeit seine Verordnungspraxis gekannt, aber wohl aufgrund der Unterversorgung in der Region nichts unternommen. Immer wieder habe er auf die Versorgungsmissstände hingewiesen. Erst als im Bayreuther Bezirksklinikum eine erste oberfränkische Institutsambulanz errichtet wurde, habe man gegen ihn die Vorwürfe erhoben, die zur Anklage führten.

Mehr: Ärztezeitung.de

Narkosearzt wegen Todes eines Kindes durch verunreinigtes Narkose-Mittel verurteilt

Im Fall des nach einer Zahnbehandlung mittels verunreinigtem Narkose-Mittel gestorbenen dreijährigen Mädchens (MediBlawg berichtete) hat das Landgericht Ellwangen in Deutschland am gestrigen Mittwoch gegen den Narkosearzt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt.

Das Gericht verurteilte den Facharzt unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Es folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Nach Überzeugung des Gerichts und der Mehrzahl der Gutachter besteht kein Zweifel daran, dass die Komplikationen mit der Gabe des Medikaments zusammenhängen. «Sie haben ein unverständlich hohes Maß an Leichtsinn und Gedankenlosigkeit und eine erschreckende Lässigkeit an den Tag gelegt», rügte der Richter den Angeklagten. Weil zumindest eine Heilabsicht vorlag, ging das Gericht jedoch von einem minder schweren Fall aus.

Quelle: Ad-Hoc News

Anklage wegen Betrugs - Internist arbeitet jahrelang ohne Zulassung

Ein mittlerweile 72jähriger Arzt hat ohne Zulassung fünf Jahre lang in Deutschland gearbeitet und dafür rund 300 000 Euro erhalten.
Die Zulassung sei dem Mediziner 1997 nach dem sexuellen Missbrauch eines unter Narkose stehenden 16jährigen Mädchens gerichtlich entzogen worden. Der Facharzt für Innere Medizin bewarb sich mit einer Kopie seiner Approbation zwischen Oktober 2001 und September 2006 bei verschiedenen Kliniken und Praxen. Nun muss er sich wegen mehrfachen Betrugs vor dem Landgericht Coburg verantworten, da er ohne gültige Approbation keinen Honoraranspruch oder das Entgelt als Arzt erhalten hätte.

Quelle: Merkur-Online

Narkosearzt wegen Verabreichung bereits verwendeter Narkoselösung vor Gericht

Der heute 54-Jährige soll laut Anklage Ende Oktober 2002 während einer zahnärztlichen Behandlung eine bereits verwendete Narkoselösung eingesetzt haben. Da sie schon einmal benutzt worden war, war sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft möglicherweise mit Bakterien verunreinigt. Das dreijährige Mädchen verstarb nach der Behandlung an einem septischen Schock.

 
Der Arzt gab zu, mehrfach aus der bereits geöffneten Flasche Betäubungsmittel in Spritzen gefüllt zu haben – laut Staatsanwaltschaft entgegen dem ausdrücklichen Hinweis des Herstellers.
Der Angeklagte bestreitet aber, dass dies zum Tod der Patientin geführt habe. 

Quelle: Focus Online 

Anmerkung: Nun wird das Gericht vermutlich nicht ohne ein Sachverständigengutachten entscheiden können. Darin wird die Frage zu klären sein, ob die Lösung nicht mehr hygienisch verwendet werden konnte. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt zugunsten des Arztes die Unschuldsvermutung.

Arzt nach Sex mit Patientin zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der Stationsarzt eines Nervenkrankenhauses ist wegen einer intimen Beziehung mit einer Patientin zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht Würzburg sprach den 55-Jährigen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 13 Fällen schuldig (§ 174 c StGB). Der Arzt hatte Monate lang ein Verhältnis mit einer 39 Jahre alten Patientin, die an einem Borderline-Syndrom litt. Die Treffen fanden außerhalb des Krankenhauses statt.

Quelle: Sueddeutsche.de

§ 174 c Abs. 1 und 2 StGB lautet:

“(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.”


Archivkalender

Juli 2010
M D M D F S S
« Okt    
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031