Archiv für die Kategorie 'Gründung von Gemeinschaftspraxen'

Das Stiefkind der ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: Die Partnerschaftsgesellschaft – Teil III: Rechtsfähigkeit und Gründung

Die Partnerschaftsgesellschaft („Partnerschaft“) ist eine rechtsfähige Personenvereinigung. Sie kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Hierin unterscheidet sie sich von der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisierten Gemeinschaftspraxis.

Die Rechtsfähigkeit der GbR ist zwar anerkannt, doch deren Folge ist im Einzelnen umstritten. Bei einer GbR müssen bzw. sollten alle Gesellschafter in einer Klage namentlich als Kläger bzw. Beklagte aufgeführt werden. In Grundbuchsachen ist immer noch jeder einzelne Gesellschafter einer GbR aufzuführen.

Die Gründung der Partnerschaft ist in ein beim Amtsgericht-Registergericht geführtes Partnerschaftsregister anzumelden und einzutragen, § 4 PartGG. Das gilt auch bei wesentlichen Änderungen, z.B. einem Gesellschafterwechsel.
Das Partnerschaftsregister hat im Rechtsverkehr einen handfesten Vorteil: Es bietet Außenstehenden die Möglichkeit zu erfahren, wer Mitglied der Partnerschaft ist.
‘Das Stiefkind der ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: Die Partnerschaftsgesellschaft – Teil III: Rechtsfähigkeit und Gründung’ weiterlesen

Das Stiefkind der ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: Die Partnerschaftsgesellschaft – Teil I: Haftung

Aus welchem Grund die Rechtsform der Partnerschaft im Vorfeld der Gründung von Gemeinschaftspraxen kaum in Erwägung gezogen wird, kann nur auf die Unkenntnis der Existenz dieser Gesellschaftsform zurückzuführen sein. Ärzte dürfen Gesellschaftsformen bilden, die die eigenverantwortliche und selbstständige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung wahren, § 18 Abs. 2 der Musterberufsordnung. Hierzu gehören unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und auch die Partnerschaftsgesellschaft.

Seit mittlerweile fast 13 Jahren existiert das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. 1994 wurde diese Möglichkeit der Bildung einer Gesellschaftsform speziell für Freiberufler vom Gesetzgeber als kleine Revolution verkauft. In den ersten Jahren tat sich aber wenig. Noch heute gründen Ärzte oder Zahnärzte in manchem KV/KZV-Bezirk die erste Partnerschaft überhaupt.

‘Das Stiefkind der ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: Die Partnerschaftsgesellschaft – Teil I: Haftung’ weiterlesen

Zulässige Übergabe der Patientenkartei einer Einzelpraxis an eine zu gründende Gemeinschaftspraxis ohne Patienteneinwilligung?

Die Übergabe der Patientendatei an den Nachfolger bei Praxisverkauf ohne Einwilligung jedes einzelnen Patienten ist nichtig. Folge hiervon ist, dass auch ein Praxisübergabevertrag nichtig ist mit der für alle Beteiligten zumeist unangenehmen Folge, dass der Praxisverkauf rückabgewickelt werden muss. Das ist mittlerweile einheitliche Rechtsprechung. Auch läuft der bisherige Praxisinhaber Gefahr, sich strafbar zu machen und gegen das Berufsrecht zu verstoßen, vgl. § 203 Abs. 1 Nr. 1  StGB und § 3 Abs. 1 BOÄ.

Das gleiche Problem stellt sich jedoch, wenn aus einer Einzelpraxis eine Gemeinschaftspraxis gebildet werden soll. Die „Altpatienten“ haben ihren Behandlungsvertrag mit dem früheren Inhaber der Einzelpraxis geschlossen; insoweit verbietet die Schweigepflicht die Offenbarungen von Patientengeheimnissen außerhalb dieser „Zweierbeziehung“.   ‘Zulässige Übergabe der Patientenkartei einer Einzelpraxis an eine zu gründende Gemeinschaftspraxis ohne Patienteneinwilligung?’ weiterlesen

Lang befristete Mietverträge: Schuldenfalle bei Praxisgründung

Die Beratungspraxis zeigt es immer wieder: Eine der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen bei Neugründung einer Arztpraxis ist die Wahl des Mietobjekts und das Verhandlungsgeschick bei Abschluss des Mietvertrages über die Praxisräume. Es ist keine Seltenheit, dass Vermieter zunächst wie selbstverständlich Laufzeiten zwischen mindestens 5 und 10 Jahren fordern. Oft wird übersehen, dass der Gründer sich hierdurch nicht nur verpflichtet, den Mietzins in jedem Fall über die gesamte Laufzeit zu begleichen - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Praxis. Der Neugründer büßt auch erheblich an Flexibilität für die berufliche Fortentwicklung ein.

‘Lang befristete Mietverträge: Schuldenfalle bei Praxisgründung’ weiterlesen

Keine Zulassungsbeschränkungen mehr für (Vertrags-) Zahnärzte

Zum 1. April 2007 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) in Kraft getreten und beinhaltet die ersatzlose Streichung der Regelungen betreffend die Zulassungsbeschränkungen für Vertragszahnärzte.

  ‘Keine Zulassungsbeschränkungen mehr für (Vertrags-) Zahnärzte’ weiterlesen

Haftung des „zugezogenen“ Mitgründers einer Gemeinschaftspraxis für Altverbindlichkeiten des anderen Partners?

Für Aufsehen erregte letztes Jahr ein Urteil des OLG Naumburg v. 17.1.2006 (Az 9 U 86/05), das derzeit erhebliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltungspraxis hat. Nachdem es gesicherte Rechtsprechung des BGH ist, dass ein in eine bestehende Gemeinschaftspraxis eintretender Gesellschafter uneingeschränkt für die Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, schien es unstreitig, dass die Neugründung einer Gemeinschaftspraxis in Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht zur Haftung des in eine ärztliche Einzelpraxis eintretenden (weiteren) Mitinhabers bzw. Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der früheren Einzelpraxis führt. Der BGH entschied zudem am 22.01.2004 (Az VIIII ZR 65/01), dass eine Haftungszurechnung analog § 28 HGB (regelt den Eintritt eines persönlich haftenden Gesellschafters in das Unternehmen eines Einzelkaufmanns) zumindest für Verbindlichkeiten aus dem Mandatsvertrag eines Anwalts nicht greift. Auch für den Fall der Neugründung einer Gemeinschaftspraxis wurde bis dato vielfach davon ausgegangen, dass der in die Einzelpraxis eintretende Arzt für zuvor entstandene Altverbindlichkeiten der Praxis gerade nicht haftet.

‘Haftung des „zugezogenen“ Mitgründers einer Gemeinschaftspraxis für Altverbindlichkeiten des anderen Partners?’ weiterlesen


Archivkalender

Juli 2010
M D M D F S S
« Okt    
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031