Das Bayerische LSG hat einen Beschwerdeausschuss verpflichtet, von der AOK beantragte Regresse festzusetzen, weil der Wirkstoff des vom Arzt verordneten Medikaments zum Zeitpunkt der Verordnungen auf der Negativliste, nicht jedoch auf der Präparateübersichtsliste stand (Az.: L 12 KA 547/04).
Bereits ohne dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) gemäß § 93 SGB V beschlossene Präparateübersichtsliste könnten Apotheker und Kassenärzte selbst feststellen, ob das Arzneimittel unter die Negativliste fällt und demzufolge nicht verordnet werden darf. Dazu sei lediglich eine Kontrolle des Beipackzettels auf die enthaltenen Wirkstoffe und mit der Bestandteilsliste in der Anlage der Negativliste zu vergleichen. Ein schützenswertes Vertrauen in die Vollständigkeit der Präparateübersichtsliste gebe es nicht. ‘Arzneimittelregress trotz fehlender Listung in der Präparateübersicht’ weiterlesen
Das Bundessozialgericht, so berichtet die Ärztezeitung, hat entschieden, dass gegen einen Arzt ein Regress zu Recht festgesetzt wurde, weil er dem Patienten dauerhaft ein Arzneimittel über der empfohlenen Höchstdosierung verordnete und damit der Arzneimittelzulassung nicht mehr gedeckt war (Urteil vom 27.06.2007, Az.: B 6 KA 44/06 R).
Der gegen den Regress klagende Arzt hatte einem Patienten innerhalb von drei Quartalen insgesamt 1140 Milliliter des Dosieraerosols Berodual verordnet. Der KV-Beschwerdeausschuss bewertete das Verordnungsvolumen, das über 225 ml hinausging, als unwirtschaftlich und setzte entsprechend einen Regress von 1407 Euro fest.
Quelle: Ärztezeitung
Auf Grund einer aktuellen Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 haben 825 Arztpraxen in Niedersachsen Regress-Bescheide über insgesamt 106,5 Millionen EUR erhalten. Das sind im Durchnitt über 200.000 EUR pro Praxis.
Nunmehr befinden sich die Regressverfahren im Anhörungsstadium. Innerhalb von vier Wochen können die Betroffenen ihre Richtgrößenüberschreitung rechtfertigen. Dr. Thorsten Kleinschmidt, Sprecher der Bezirksstelle Braunschweig der Kassenärztlichen Vereinigung, erklärt hierzu bereits im Juni: „…Das Problem sei jedoch, dass diese Richtgröße für die Ärzte in Niedersachsen in den letzten Jahren immer zu niedrig gewesen sei. Man muss bedenken, dass wir in einem Flächenland mit vielen Rentnern leben. Daher sind die Ausgaben für die Mediziner vergleichsweise hoch.”
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