Archiv für die Kategorie 'Steuerrecht'

BFH: Auch bei Beteiligung einer Freiberufler-Kapitalgesellschaft können sämtliche Einkünfte einer Berufsausübungsgemeinschaft als „gewerblich“ infiziert werden

Der BFH hat am 8. April 2008 seine Rechtssprechung bestätigt, wonach die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer von Freiberuflern gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sämtliche Einkünfte der GbR zu gewerblichen Einkünften macht. Die Kapitalgesellschaft erzielt, so der BFH, als berufsfremde Person gewerbliche Einkünfte, die sämtliche Einkünfte der Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG infiziert (entschieden für den Fall der Beteiligung einer GmbH an einer Rechtsanwaltssozietät).

Der BFH hat am 8. April 2008 seine Rechtssprechung bestätigt, wonach die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer von Freiberuflern gebildeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sämtliche Einkünfte der GbR zu gewerblichen Einkünften macht. Die Kapitalgesellschaft erzielt, so der BFH, als berufsfremde Person gewerbliche Einkünfte, die sämtliche Einkünfte der Gesellschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG infiziert (entschieden für den Fall der Beteiligung einer GmbH an einer Rechtsanwaltssozietät).

Was kann das für Berufsausübungsgemeinschaften von Ärzten bedeuten? § 33 Abs. 2 S. 1 Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) lässt die Berufsausübung „unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern“ zu. Dazu gehören auch MVZ, die oft als GmbH betrieben werden. Beim Zusammenschluss eines als GmbH organisierten MVZ mit (Zahn-) Ärzten zum Zweck der gemeinschaftlichen Berufsausübung und einer steuerlichen Mitunternehmerschaft unterliegen demzufolge nicht nur die Einkünfte aus der MVZ-GmbH, sondern auch die Einkünfte der gesamten Berufsausübungsgemeinschaft der Gewerbesteuer.

Quelle: Bundesfinanzhof – Urt. v. 08.04.2008, Az. VIII R 73/05

Steuerliche Behandlung von standortübergreifenden ärztlichen Teilgemeinschaftspraxen

Ärzte können neben ihren Einzelpraxen oder Beteiligungen an Gemeinschaftspraxen an interdisziplinären, standortübergreifenden Teilgemeinschaftspraxen beteiligt sein (vgl. § 18 Abs.1, 3 Musterberufsordnung für Ärzte). Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat in diesem Zusammenhang am 13.12.2006 eine Kurzinformation zu zahlreichen steuerlichen Fragen veröffentlicht (leider noch nicht online verfügbar).

‘Steuerliche Behandlung von standortübergreifenden ärztlichen Teilgemeinschaftspraxen’ weiterlesen


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